KOSTEN

Meine Therapieangebote biete ich im Rahmen einer Privatpraxis 

ohne Kassenzulassung an!

 

Diese Angebote können Sie als Privatpatient-in, Beihilfeversicherter oder Selbstzahler in Anspruch nehmen.

 

 

Die Grundlage für eine ergotherapeutische Behandlung in meiner Praxis ist eine privatärztliche Verordnung!

Die Verordnung zur Ergotherapie sollte bei Kindern durch den Kinderarzt ausgestellt werden, bei Erwachsenen durch den Fach- oder Hausarzt.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt in Ruhe über Ihre bestehenden Probleme bzw. schildern Sie ihm die Auffälligkeiten Ihres Kindes und sprechen Sie über die Fördermöglichkeiten, die Ihnen durch die Ausstellung einer Verordnung gegeben wären! 

Auf einer Verordnung muss enthalten sein:

  • Name des Patienten
  • Diagnose
  • Heilmittel (Ergotherapie + Behandlungsmethode wie z.B. Sensomotorisch-perzeptive Behandlung, Hirnleistungstraining, Motorisch-funktionelle Behandlung)
  • Anzahl der Einheiten
  • Datum, Stempel, Unterschrift des Verordners

 

Vor Beginn der Therapie wird eine Honorarvereinbarung zwischen Therapiepraxis und Patient abgeschlossen.     

Die Kosten für eine Einheit variieren je nach Dauer und Methode. 

Eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung klären Sie am Besten im Voraus!

Die privaten Krankenkassen leisten je nach Vertrag unterschiedliche Erstattungsbeträge für eine ergotherapeutische Behandlung. 

 

Bei weiteren Fragen und zur Terminvereinbarung 

nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!